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GGL warnt vor illegalen Prognosemärkten außerhalb des Sports

Sage Russell · Aug 18, 2026

GGL warnt vor illegalen Prognosemärkten außerhalb des Sports

Regulatorische Hinweise der GGL zu erlaubten und verbotenen Wettmärkten in Deutschland

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat eine deutliche Warnung herausgegeben und stellt klar dass die meisten Eventverträge sowie nicht-sportbezogene Prognosemärkte unter deutschem Recht als illegal gelten während nur Wetten auf definierte Sportereignisse mit nachweisbaren Ergebnissen für eine Lizenzierung infrage kommen und die Teilnahme an verbotenen Märkten aus Deutschland heraus eine Straftat darstellen kann was den restriktiven Rahmen des GlüStV 2021 weiter unterstreicht.

Beobachter stellen fest dass diese Positionierung der Behörde bestehende Regelungen konkretisiert und Betreiber sowie Nutzer darauf hinweist welche Angebote nicht zulässig sind während die GGL in ihrer Erklärung betont dass politische wirtschaftliche oder gesellschaftliche Ereignisse keine Grundlage für legale Wettmärkte bilden dürfen und somit außerhalb des lizenzierten Bereichs liegen.

Hintergründe zur behördlichen Stellungnahme

Die Warnung baut auf dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 auf der die Lizenzierung auf Sportwetten mit klar definierten und überprüfbaren Ergebnissen beschränkt und gleichzeitig ausschließt dass Märkte zu anderen Themen wie Wahlen oder wirtschaftlichen Entwicklungen legal betrieben werden können wobei Experten darauf hinweisen dass die GGL damit bestehende Unsicherheiten für Anbieter und Teilnehmer beseitigt indem sie die Grenzen des Erlaubten präzise darlegt und gleichzeitig auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen aufmerksam macht.

Und obwohl der Fokus auf der Trennung zwischen erlaubten Sportwetten und allen anderen Formen liegt wird deutlich dass die Behörde keine Ausnahmen für Prognosemärkte zu nicht-sportlichen Ereignissen zulässt was bedeutet dass Betreiber solche Produkte nicht anbieten dürfen und Nutzer aus Deutschland nicht daran teilnehmen können ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Auswirkungen auf Betreiber und Nutzer

Betreiber die bisher Plattformen für Eventverträge oder nicht-sportliche Vorhersagemärkte betrieben haben stehen nun vor der Notwendigkeit ihre Angebote anzupassen oder einzustellen denn die GGL hat klargestellt dass solche Aktivitäten nicht lizenzfähig sind und somit illegal bleiben während Nutzer die von Deutschland aus auf diese Märkte zugreifen mit strafrechtlichen Risiken rechnen müssen und die Behörde betont dass dies keine bloße administrative Maßnahme sondern eine direkte Folge des GlüStV 2021 darstellt.

Die Realität zeigt dass diese Klarstellung auch Auswirkungen auf internationale Anbieter haben kann die ihre Dienste in Deutschland anbieten denn die Teilnahme aus dem Inland heraus wird als potenziell strafbar eingestuft und Beobachter notieren dass die GGL damit den Fokus auf den Schutz des regulierten Marktes legt indem sie unerlaubte Alternativen konsequent ausschließt.

Aktuelle Entwicklungen im deutschen Glücksspielrecht und regulatorische Hinweise

Rechtliche Einordnung und Bezug zum GlüStV 2021

Der GlüStV 2021 sieht vor dass Lizenzen ausschließlich für Wetten auf Sportereignisse mit nachprüfbaren Ergebnissen erteilt werden können und die aktuelle Warnung der GGL unterstreicht diese Einschränkung indem sie explizit feststellt dass Märkte zu politischen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Themen nicht darunter fallen und daher verboten bleiben während die Behörde gleichzeitig darauf hinweist dass die Durchsetzung dieser Regelungen auch in Zukunft Priorität haben wird.

Und hier wird deutlich wie die Stellungnahme die bestehenden Vorgaben konkretisiert ohne neue Gesetze zu schaffen sondern vielmehr bestehende Bestimmungen mit Nachdruck zu kommunizieren sodass Betreiber und Nutzer keine Zweifel an der Rechtslage haben und die GGL ihre Rolle als Aufsichtsbehörde durch diese Warnung weiter festigt.

Zusammenfassung der behördlichen Position

Zusammengefasst hat die GGL in ihrer Warnung präzise dargelegt dass nur Wetten auf definierte Sportereignisse mit verifizierbaren Ausgängen legal betrieben und lizenziert werden können während alle anderen Formen von Prognosemärkten und Eventverträgen als illegal eingestuft werden und die Teilnahme daran aus Deutschland heraus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann wobei diese Position direkt aus dem GlüStV 2021 abgeleitet wird und die Behörde damit für klare Verhältnisse im deutschen Glücksspielmarkt sorgt.

Die Entwicklung zeigt dass die regulatorische Aufsicht in diesem Bereich weiterhin auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abzielt und Betreiber sowie Nutzer entsprechend informiert werden damit keine Missverständnisse bezüglich erlaubter und verbotener Angebote entstehen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung

In den kommenden Monaten bleibt abzuwarten wie Betreiber auf diese Warnung reagieren und ob weitere Maßnahmen der GGL folgen werden doch die aktuelle Stellungnahme hat bereits jetzt die Grenzen des Erlaubten deutlich gemacht während die Behörde betont dass die Einhaltung des GlüStV 2021 oberste Priorität genießt und unerlaubte Märkte konsequent ausgeschlossen bleiben.

Beobachter weisen darauf hin dass die Warnung auch als Signal an den Markt verstanden werden kann denn sie verdeutlicht dass nicht-sportliche Prognosemärkte keine Zukunft im regulierten deutschen Glücksspiel haben und die GGL ihre Aufsichtsfunktion aktiv wahrnimmt um die Vorgaben des Staatsvertrags durchzusetzen.